WiSuMo: Ein neues, wirkungsorientiertes Subventionsmodell für moderne Meliorationen

Das WiSuMo zeigt eine Alternative für konventionelle Infrastruktur-Subventionsprojekte auf. WiSuMo bringt sowohl für die betroffenen Bewirtschafter, für den Steuerzahler wir für Natur und Landschaft wesentliche Vorteile.

Das neue Subventionsmodell wurde für die Genossenschaft Melioration Fischenthal Ost (GMFO) mit Unterstützung der Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich erarbeitet. Gefordert wurde die Studie im Umweltverträglichkeitsbericht zur Melioration. Die Studie sollte auch für andere Meliorationen anwendbare Lösungen aufzeigen.

Modell

Im wirkungsorientierten Subventionsmodell (WiSuMo) können wahlweise, je nachdem, welche Lösung von den Betroffenen gewünscht wird, entweder wie bisher Erschliessungs(ergänzungs)bauten subventioniert (Variante Baumassnahme) oder jährliche Bewirtschaftungsbeiträge (Variante Bewirtschaftungsbeiträge) ausgerichtet werden, mit denen die Zielnutzung wirtschaftlich kostendeckend(er) wird als mit der Variante Baumassnahme.

In der Detailstudie haben wir geprüft, inwieweit sich folgende vermutete Vorteile tatsächlich nachweisen lassen (Hypothesen):
(a) Die Kosten für die öffentliche Hand für die Sicherstellung der angestrebten Nutzung (Zielnutzung) von Wald und Feld können verringert werden. Zudem ergeben sich nur dann Kostenfolgen für die öffentliche Hand, wenn die angestrebte Nutzung tatsächlich durchgeführt wird.
(b) Die Eingriffe in die Landschaft lassen sich verringern bzw. bei den über die Bewirtschaftungsbeiträge abgegoltenen Vorhaben vermeiden.
(c) Die Kostenfolgen für die Betroffenen werden geringer, die Zielnutzung (z.B. die Bewirtschaftung von steilen, landschaftlich wertvollen Flächen oder von Waldparzellen) wirtschaftlich lukrativer und damit die Chancen grösser, dass die Zielnutzung auch tatsächlich realisiert wird.

Resultate

Zunächst wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in welchem die juristische Realisierbarkeit des Modells geprüft wurde. Das Resultat fiel positiv aus.

Die exemplarischen, kalkulierten Kostenvergleiche ergaben am Beispiel von 10 projektierten Erschliessungsvorhaben der GMFO mit budgetierten Gesamtkosten von 440’000.- Franken folgendes Resultat: Die Projekte erschliessen eine Fläche von ca. 50 ha (davon 10 ha Wiese). Es werden also rund Fr. 9’000.- pro Hektare investiert. Bei einem Zinssatz von 2.5% und einer Projektlaufzeit von 50 Jahren (entsprechend der Abschreibungszeit einer Strasse) würden jährlich ca. 15 000 Franken (Fr. 6500.- aus den Zinsen und 8800 aus der Abschreibung) für Beiträge zur Verfügung stehen.

Bezogen auf den Wald (Flächenanteil von 80%) resultieren 12 240 Franken, die pro Jahr für Beiträge ausgeschöpft werden können. Unter der Annahme eines Holzanfalles pro Eingriff und Hektare von 250 m3 und 2 Einriffen in 50 Jahren könnte die Holzernte also mit ca. Fr. 25.-/m3 Holz unterstützt werden. Die Holzpreise variieren in letzter Zeit derart stark, dass eine Vorhersage schwierig ist, inwieweit damit kostendeckend genutzt werden kann. Ein Beitrag in der genannten Grössenordnung stellt jedoch einen wirksamen Anreiz dar, um die angestrebte Bewirtschaftung sicherzustellen. Das für die Defizitdeckung nicht benötigte Geld könnte für die Sanierungsarbeiten der benutzten Wege zur Verfügung gestellt oder für allfällige in der Zukunft sich als nötig erweisende Erschliessungsprojekte zurückgestellt werden.

Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (10 ha Wies- und Weideland), die von den 10 Wegen besser erschlossen würde, ist bereits unter den jetzigen Verhältnissen fast durchwegs kostendeckend bis profitabel (gemessen an FAT-Tarifen). Die 3000 Franken, die anteilsmässig jährlich aus dem Projektgeld für Beiträge zur Verfügung stünden, könnten damit einerseits für einfache Wegsanierungen, andererseits für spezifische Aufwertungsmassnahmen im Sinne der Meliorationsziele dem Projektperimeter zur Verfügung gestellt werden (z.B. Entbuschung von Wiesen, Beiträge für die Nutzung von Flächen, die derzeit nicht kostendeckend möglich ist etc.).

Finanzierungsmodell

Die grössten Bedenken Seitens des Kantons betrafen die Frage nach der Abwicklung der Finanzierung. Wir haben deshalb nach Lösungen gesucht, die in der Schweiz in ähnlichen Fällen gewählt wurden. Dabei kamen wir zum Schluss, dass ein Fonds eine rechtlich und administrativ naheliegende, einfache und in den recherchierten Fällen gut funktionierende Lösung darstellen würde für die Finanzierungsanforderungen des WiSuMo.

Fazit der Studie

Der WiSuMo-Ansatz ist verallgemeinerbar und hat in verschiedener Hinsicht wesentliche Vorteile gegenüber gängigen Meliorationen:

Volkswirtschaftlich: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis des WiSuMo ist eindeutig günstiger gegenüber demjenigen einer konventionellen Melioration, die lediglich Erschliessungsprojekte subventioniert. Zudem fallen nur Kosten an, wenn die angestrebte Zielnutzung von Wald und Feld tatsächlich realisiert wird, was bei konventionellen Meliorationen nicht der Fall ist.
Für die Betroffenen: Wird, wie im WiSuMo vorgesehen, direkt die Nutzung unterstützt, fällt für den Eigentümer bzw. Bewirtschafter einerseits die bei Meliorationen obligatorische Kostenbeteiligung weg, und andererseits wird die angestrebte Nutzung mit den Zusatzbeiträgen wirtschaftlicher. In den gerechnetenen Fällen wird sie – im Gegensatz zur konventionellen Meliorationslösung – gar profitabel. Zudem ist mit dem WiSuMo eine konjunkturell und politisch weitgehend unabhängige Finanzierungsbasis vorhanden, auf die sich die Bewirtschafter in ihrer Betriebsplanung langfristig einstellen können. Aus diesen zwei Gründen hatten in Fischenthal auch die Bewirtschafter ein direktes Interesse am WiSuMo.

Ökologisch: Die grössten Vorteile bringt das WiSuMo aber Natur und Landschaft. Teure Erschliessungsprojekte, welche ganze Landschaften entwerten können und oft eine unerwünschte Nutzungsintensivierung zur Folge haben, werden zumindest teilweise unnötig.

Einschränkung: Das WiSuMo lässt sich lediglich auf die Feinerschliessung, nicht aber auf die Grunderschliessung anwenden, weil bei letzterer beispielsweise der Nutzen einer besseren Erschliessung für den Unterhalt von Häusern oder auch immaterielle Werte (wintersichere Zufahrt, höhere Sicherheit etc.) mit berücksichtigt werden müssen. Gemäss Erfahrungen in Fischenthal kann der Entscheid, ob es sich um eine Grund- oder Feinerschliessung handelt, ohne weiteres den Betroffenen überlassen werden. Wenn die Anstösser es wünschen, dass ein Erschliessungsprojekt realisiert wird, kommt die Variante „Bewirtschaftungsbeiträge“ gemäss dem unter Abschnitt 1 genannten Prozedere ohnehin nicht in Frage, unabhängig davon ob es nun eine Grund- oder eine Feinerschliessung ist.

Zudem ist das Modell dort wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig, wo sehr kostengünstige, einfache Bewirtschaftungswege in einfachem Gelände auf tragfähigem Boden geplant sind. Unter den topographischen Bedingungen von Fischenthal sind das aber die Ausnahmen.

Publikationen

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